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   VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886   

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https://dejure.org/2021,36218
VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886 (https://dejure.org/2021,36218)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.2021 - 1 NE 21.1886 (https://dejure.org/2021,36218)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 2021 - 1 NE 21.1886 (https://dejure.org/2021,36218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 und Abs. 5 S. 2; WHG § 52 Abs. 2
    Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 BauGB: Offensichtliches Verkennen der Regelungsdichte ist auch ohne Rüge zu beachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; Einbeziehungsatzung; Regelungsdichte der Festsetzungen in einer Einbeziehungssatzung; Vorläufige Außervollzugsetzung einer Einbeziehungssatzung

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; Einbeziehungsatzung; Regelungsdichte der Festsetzungen in einer Einbeziehungssatzung; Vorläufige Außervollzugsetzung einer Einbeziehungssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1791

    Regelungsumfang einer Einbeziehungssatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
    Sie bezog sich hierzu auf ihre Ausführungen im Parallelverfahren 1 NE 21.1791.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Normaufstellungsakten (vorgelegt im Parallelverfahren 1 NE 21.1791) sowie auf die Gerichtsakten in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und des Hauptsacheverfahrens Bezug genommen.

  • BVerwG, 03.06.2014 - 4 CN 6.12

    Bebauungsplan; Baugebiet; Umplanung; allgemeines Wohngebiet; Mischgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
    Dieser Regelung liegt erkennbar die Intention zu Grunde, den Einzugsbereich der Trinkwasserbrunnen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung vor Gefährdungen durch weitere Bauten und hieran anknüpfenden Nutzungen, die auf der Grundlage neu geschaffenen Baurechts entstehen könnten, zu schützen, sodass angesichts des hohen Schutzguts der öffentlichen Wasserversorgung sämtliche planerische Entscheidungen, die erstmalig zur Schaffung neuen Baurechts führen, unter den Begriff "neue Baugebiete" verstanden werden könnten (vgl. auch zur ähnlichen Terminologie in § 78 Abs. 1 Nr. 1 WHG: BVerwG, U.v. 3.6.2014 - 4 CN 6.12 - NVwZ 2014, 1377).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
    Zwar soll sich das Normenkontrollgericht - zumal im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO - bei der Überprüfung von Satzungen nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben (vgl. BVerwG, 28.5.2020 - 5 BN 2.19 - juris Rn. 37; v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 88).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - BauR 2015, 968 zur Frage der Wirksamkeit eines Bebauungsplans).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
    Es besteht somit zumindest die Möglichkeit, dass die Antragstellerin durch die angegriffene Satzung in ihren Rechten (vgl. zum Abwehrrecht einer Gemeinde gegen eine Beeinträchtigung ihrer Einrichtungen: BVerwG, U.v. 12.8.1999 - 4 C 3.98 - NVwZ 2000, 675) bzw. in abwägungsrelevanten Belangen verletzt wird.
  • BVerwG, 26.11.2009 - 4 BN 31.09

    Materielle Anforderungen an eine Ergänzungssatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
    Aus diesem Grund macht § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Einbeziehung von Außenbereichsflächen davon abhängig, dass die im Zusammenhang bebauten Ortsteile auch diese im Außenbereich gelegenen Flächen sachlich und räumlich prägen und deshalb auch insoweit eine Plan ersetzende Maßstabsfunktion entfalten können (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2009 - 4 BN 31.09 - BauR 2010, 444).
  • BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 2.19

    Wirksamkeit einer Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
    Zwar soll sich das Normenkontrollgericht - zumal im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO - bei der Überprüfung von Satzungen nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben (vgl. BVerwG, 28.5.2020 - 5 BN 2.19 - juris Rn. 37; v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 88).
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit bislang nicht rechtskräftigem Urteil vom 12. März 2020 die Wasserschutzgebietsverordnung aufgehoben (Az. 8 N 16.2555, 8 N 16.2556).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 BN 20.03

    Grenzen einer Ergänzungssatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
    Ihrer Funktion entsprechend haben sich ihre Festsetzungen auf die spezifische Zielsetzung, den Innenbereich um einzelne Außenbereichsflächen zu ergänzen, zu beschränken (vgl. BVerwG, B.v. 13.3.2003 - 4 BN 20.03 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 22 ZB 17.152

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Rekultivierung und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2021 - 1 NE 21.1886
    Ob und inwieweit hier angesichts der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts, der aufgrund der Stellung des Wasserwirtschaftsamts als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG) nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 8 ZB 19.852 - Rn 16; B.v. 9.5.2017 - 22 ZB 17.152 - juris Rn. 10) eine Befreiung nach Nr. 2.1 der Allgemeinverfügung von dem Verbot der Baugebietsausweisung erfolgen kann, bedarf hier keiner Entscheidung, da sie bislang nicht ausgesprochen wurde.
  • VGH Bayern, 06.04.2020 - 8 ZB 19.852

    Anspruch auf Untersagung eines benachbarten Betriebs zur Lagerung und Behandlung

  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 1 N 15.4

    Unwirksamkeitserklärung einer Entwicklungssatzung

  • OVG Sachsen, 09.02.2023 - 1 C 15/21

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Klarstellungs- und Ergänzungssatzung;

    Dieser Maßstab gilt für einen Normenkontrollantrag gegen eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB entsprechend (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 15 und Beschl. v. 11. Juli 2001 - 4 BN 28.01 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 5. August 2021 - 1 NE 21.1886 -, juris Rn 12; OVG NRW, NK-Urt. v. 1. Dezember 2011 - 2 D 96/10.NE -, juris Rn. 31).
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